Skip to main content

Neue gesetzliche Regelungen ab 01.Mai 2014 zur Energieeinsparverordnung

Was Sie bei der neuen EnEV beachten sollten
Seit dem 1. Mai gelten neue Regelungen im Immobiliensektor, die vor allem Hauseigentümer kennen sollten. Denn zu diesem Datum ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Energieeffizienz von Eigenheimen zu erhöhen. Deshalb soll in Zukunft sofort erkennbar sein, wie es um die energetische Ausstattung einer Immobilie steht. Sprich: Sowohl Besitzer als auch Mieter sollen sofort erkennen können, welche Heizungsanlage in dem Haus installiert oder wie gut die Dämmung ist.

Das gilt für Sie als Eigentümer
Wenn Sie als Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie Ihre Anzeigen seit dem 1. Mai anders gestalten. Denn neben den üblichen Angaben müssen jetzt auch zusätzliche Angaben über den energetischen Zustand des Objekts getroffen werden.
Es müssen also Fragen geklärt sein wie: Über welche Dämmung verfügt das Objekt? Gab es eine energetische Sanierung? Wie alt ist die Heizungsanlage und wird die Heizung mit Öl oder Gas betrieben?
Geben Sie in der Anzeige die Art des Energieausweises an und welche Angaben dieser enthält.

Was ist der Energieausweis überhaupt?
Der Energieausweis ordnet die Immobilie in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H ein. Sie kennen diese Werte zum Beispiel von Elektrogeräten wie Kühlschränken.
Achtung: Fehlen diese Angaben in der Anzeige, droht ein Bußgeld von mehreren tausend Euro.
Wenn Sie noch einen alten Ausweis haben, der noch keine Effizienzklasse enthält, ist die Angabe übrigens freiwillig. Doch darauf können Sie sich nicht ausruhen. Wenn Sie vorhaben, die Immobilie neu zu vermieten oder zu verkaufen, müssen Sie einen neuen Ausweis anfordern und die Interessenten ausreichend informieren.

Wo beantragen Sie den Ausweis?
Den Energieausweis können Sie in der Regel bei Ihrem Energieversorger oder dem zuständigen Mess-Unternehmen beantragen. Das verläuft in der Regel komplikationslos. Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei Erstellung.
Etwas aufwendiger wird es, wenn Sie ein Haus besitzen, das vor dem 1. November 1977 gebaut wurde und in dem es maximal 5 Wohnungen gibt. Denn dann benötigen Sie einen Energiebedarfsausweis. Wie der Name schon sagt, muss hier der Energiebedarf ermittelt werden. Das kann zum Beispiel ein Sachverständiger für Sie übernehmen, der den Bedarf im Detail analysiert. Natürlich ist dies mit Kosten verbunden.
Wichtig: Kümmern Sie sich besser rechtzeitig darum, dass Sie den entsprechenden Ausweis für Ihre Immobilie bekommen. Denn wenn Sie ihn bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung nicht vorlegen, droht Ihnen ein Bußgeld. Das gilt natürlich auch für den aufwendigeren Energiebedarfsausweis.

Noch ein wichtiges Datum für Sie
Die neue Regelung könnte Sie auch noch weiter betreffen. Nämlich dann, wenn Sie in Ihrem Haus einen alten Öl- oder Gasheizkessel haben. Denn Eigentümer von Wohnhäusern müssen diese ab dem 1. Januar 2015 austauschen – zumindest dann, wenn die Kessel älter sind als 30 Jahre.

Eine Ausnahme gibt es aber: Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind nur dazu verpflichtet, wenn das Haus nach dem Jahr 2002 bezogen wurde.


Fördermittel erhalten- Tipps und Adressen

Kostenlose Auskunft über Deutschlands umfassendste Fördermitteldatenbank zum Bauen, Modernisieren und Energiesparen

Die aktuellen Themen im Überblick:

  • Kumulationsverbot für BAFA-Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung aufgehoben. Zukünftig ist es möglich, den BAFA-Zuschuss durch weitere Zuschüsse aufzustocken. 
  • KfW startet Pilotprojekt mit der Postbank.
  • Online-Prüfung soll den Kreditantrag zukünftig vereinfachen.  
  • Fördergelder für Eigentümergemeinschaften: Viele Fördergeber haben die Beantragung vereinfacht und bieten spezielle WEG-Förderungen an. 
  • Zinsen für KfW-Kredite weiter gesenkt: Die Zinskonditionen wurden erneut um bis zu 0,2 Prozentpunkte gesenkt. 
  • Fördermittel bekommen: foerderdata hilft, die mögliche Fördersumme zu maximieren und bei allen notwendigen Vorbereitungen, Anträgen und Nachweisen. 

 

Kumulationsverbot für BAFA-Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung aufgehoben

Das BAFA bezuschusst Vor-Ort-Energieberatungen mit 400 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 500 € für Mehrfamilienhäuser. Vorausgesetzt: Energieberatung und Bericht entsprechen den mitunter hohen Anforderungen und Förderbedingungen. Diese wurden nun nach eigenen Angaben vom BAFA in Abstimmung mit dem BMWi zum 5. Mai 2014 gelockert – ab sofort ändert sich die zugrunde liegende Verwaltungspraxis der Förderung in einigen Punkten. Unter anderem wurde das Kumulierungsverbot aufgehoben. Zukünftig ist es nun möglich, dass förderfähige Beratungskosten für eine Vor-Ort-Beratung außer durch den BAFA-Zuschuss zusätzlich durch Zuschüsse von Bundesländern, Städten, Kommunen und Energieversorgern aufgestockt werden kann. Regionale Zuschüsse zur Energieberatung finden Hauseigentümer unter www.foerderdata.de.

 

KfW startet Pilotprojekt mit der Postbank

Online-Prüfung soll den Kreditantrag zukünftig vereinfachen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt staatliche Förderkredite im Auftrag der Bundesregierung. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, sein in die Jahre gekommenes Heim energetisch verbessert oder in Erneuerbare Energien investieren will, kann auf die zinsgünstigen KfW-Kredite der zurückgreifen. Der Kredit-Antrag muss bereits vor Beginn eines Vorhabens bei einer Hausbank gestellt werden. Zukünftig sollen nun automatisierte und onlinebasierte Prozesse für eine schnelle Bearbeitung sorgen.
Die Postbank ist der erste Pilotpartner, der den Service für KfW-Kredite für Wohnimmobilien anbietet und diese nach einfacher Online-Prüfung zusagen kann. Bauherren und Hauseigentümer erfahren so bereits im Beratungsgespräch, ob Ihr Vorhaben staatlich gefördert wird.

 

Fördergelder für Eigentümergemeinschaften

Eigentumswohnungen werden seltener energetisch saniert als Miets- oder Einfamilienhäuser. Sie stellen zwar ein Viertel des gesamten Wohnungsbestands dar, jedoch lediglich 12 % der Förderanträge stammen von Eigentümergemeinschaften. Grund dafür ist zumeist die heterogene Finanzkraft der verschiedenen Eigentümer. Dazu kommen oftmals zusätzliche bürokratische Hürden bei der Fördermittelbeantragung. Mittlerweile haben viele Fördergeber die Beantragung von Fördergeldern für Eigentümergemeinschaften vereinfacht. Mitunter gibt es sogar gezielte Förderangebote, wie den WEG-Modernisierungskredit zu 0 % von der Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Seit Mai 2014 erhalten Freiburger Wohnungseigentümergemeinschaften beispielsweise einen zusätzlichen Bonus, gestaffelt von 500 bis zu 2.000 € für eine Energieberatung und Energieausweis.

 

Zinsen für KfW-Kredite weiter gesenkt

  • Hauskauf-Kredit ab 1,76 % im Wohneigentumsprogramm
  • Neubau-Kredit ab 1,41 % im Programm Energieeffizient bauen
  • Modernisierungskredit zu 1,00 % im Programm Energieeffizient Sanieren
  • Ergänzungskredit zu 2,12 % für Erneuerbare Energien-Heizungen + Zuschuss vom BAFA
  • Umbau-Kredit ab 1,41 % im Programm Altengerecht umbauen
  • Kredit für eine Öko-Strom Anlage ab 1,31 % im Programm Erneuerbare Energien – Standard
  • Kredit für Eine Öko-Heizungsanlage ab 1,00 % im Programm Erneuerbare Energien – Premium

 

Fördermittel bekommen

Neben der Fördermittelauskunft unterstützt foerderdata Antragsteller auch mit allen notwendigen Vorbereitungen, Anträgen und Nachweisen – bis hin zum unterschriftsreifen Förderantrag. Die Energieberater, Techniker und Architekten im Fördermittel-Service helfen dabei, die mögliche Fördersumme zu maximieren und alle Formalitäten für Sie unterschriftsreif vorzubereiteten. Stimmen die Voraussetzungen, können Sie mit einem Zuschuss von mindestens 10% der Kosten rechnen.

www.foerderdata.de


Energieberatung - Energieeffiziente Sanierung

Wenn Sie Ihre Immobilie zukunftsfähig modernisieren möchten ist die energetische Gebäudesanierung das Schlüsselthema bei Immobilien die "in die Jahre" gekommen sind und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen wenn es um Dämmung und andere Maßnahmen zur Senkung von Energieverbräuchen geht. Aber ... "viele Wege führen nach Rom", sprich was macht man wann und wie und was ist der wirtschaftlichste Weg ?
Hier braucht es den Fachmann, und - wenn man Gelder der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen möchte - geht das nur mit dem zugelassenen Energieberater.
Ich stehe Ihnen im Vorfeld bei der ersten Begutachtung und Datenaufnahme zur Seite und empfehle Ihnen gerne einen unserer langjährigen Partner als zugelassenen Energieberater der KfW zu diesem komplizierten und umfangreichen Thema, bitte sprechen Sie mich an.

Alle Inhalte dieser Seite sind der Quelle: www.kfw.de entnommen.


Überblick Fördermöglichkeiten Energetische Sanierung

Energieeffizient Sanieren (KfW- Effizienzhaus)

Was wird gefördert
Alle Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995.

Finanzierungsanteil
Kreditvariante
Bei erreichen von Mindeststandards sogenannter KfW-Effizienzhäuser 
(mindestens KfW115*) gibt es bis zu 100% der förderfähigen Kosten als Kredit, max. jedoch  75.000,- €* je Wohneinheit und bis zu 9.375,- € als Tilgunsgzuschuß.

Zuschussvariante
Alternativ bis zu 15.000,- € als Investitionszuschuss pro Wohneinheit.

* KfW Effizienzhäuser dürfen den genannten Prozentsatz der Werte des Referenzgebäudes für einen Neubau nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.
* Aktuelle Zinskonditionen (z.B. ab 1% Sollzins, 1% Effektivzins, Programm 152, 10 Jahre Zinsbindung, 2 Jahre Tilgunsfrei, 10 Jahre Laufzeit, Stand 10.03.2012, Quelle: homepage der Kfw- Bankengruppe) erfragen Sie bitte bei der KfW Bankengruppe direkt unter www.kfw.de oder bei einem unserer Finanzierungspartner. Einen Ansprechpartner nennen ich Ihnen gerne.


Überblick Fördermöglichkeiten Einzelsanierung

Einzelmaßnahmen
Was wird gefördert

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und /oder der obersten Geschoßdecke
  • Wärmedämmung von Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse A

Möglich sind auch frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen.
In jedem Fall muß ein Sachverständiger die geplante Sanierung bestätigen. 

Kreditvariante
bis zu 100% der förderfähigen Kosten als Kredit, max. jedoch  50.000,- € je Wohneinheit. 

Zuschussvariante
Alternativ bis zu 3.750,- € als Investitionszuschuss pro Wohneinheit.

*Aktuelle Zinskonditionen (z.B. ab 1% Sollzins, 1% Effektivzins, Programm 152, 10 Jahre Zinsbindung, 2 Jahre Tilgunsfrei, 10 Jahre Laufzeit, Stand 10.03.2012, Quelle: homepage der Kfw- Bankengruppe) erfragen Sie bitte bei der KfW Bankengruppe direkt unter www.kfw.de oder bei einem unserer Finanzierungspartner. Einen Ansprechpartner nennen wir Ihnen gerne.


Dachbodendämmung - ein paar Zentimeter Dämmstoff rechnen sich.

Der nicht ausgebaute Dachboden kann ein wahrer Energiefresser sein: Ohne Dämmung wird der ungenutzte Dachraum ständig mitgeheizt. Und auch das Wohnklima in den Räumen unter dem Dachboden lässt zu wünschen übrig - im Sommer wie im Winter. Eine gute Dämmung für die oberste Geschossdecke schafft da schnell und günstig Abhilfe.

Weiterer Pluspunkt:
Die Dachbodendämmung ist eine der rentabelsten Sanierungsmaßnahmen überhaupt und kann leicht selbst eingebaut werden. Zehn bis 15 Liter Heizöl kostet jeder Quadratmeter oberste Geschossdecke ohne Dämmung im Jahr, das kann bis zu 20 Prozent aller Wärmeverluste ausmachen. Da liegt es auf der Hand, dass sich die Dachbodendämmung lohnt. Aufwand und Kosten sind überschaubar, das Ergebnis kann sich in der Heizkostenabrechnung sehen lassen.

Möglichkeiten der Dachbodendämmung:

  • Aufdeckendämmung
  • Zwischendeckendämmung
  • oder Unterdeckendämmung

realisieren.

Bei einer Unterdeckendämmung wird die oberste Geschossdecke vom Wohnraum aus gedämmt und die Dämmung unten an der Decke angebracht.
Am häufigsten wird die Dachbodendämmung als Aufdeckendämmung realisiert, bei Holzbalkendecken oft auch als Zwischendeckendämmung. Auf Holzbalkendecken sollte vor der Dämmung eine Dampfbremsfolie verlegt werden. So wird verhindert, dass Wasserdampf aus den unteren Wohnräumen durch Deckenfugen in die Dachbodendämmung gelangt. Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Eine große Schwachstelle bei der Dachbodendämmung ist die ungedämmte Bodentreppe. Diese sollte am besten gleichzeitig gegen eine wärmegedämmte Bodentreppe ausgetauscht werden.

Der richtige Dämmstoff für die Dachbodendämmung
Aus so gut wie allen Dämmstoffen ist eine Dämmung oder ein Dämmsystem für die oberste Geschossdecke erhältlich. Für welchen Dämmstoff Hausbesitzer sich entscheiden, hängt davon ob, wie der Dachboden nach der Dämmung genutzt werden soll. Wird der Dachboden überhaupt nicht genutzt, geht es am schnellsten: Die Dachbodendämmung wird dann mit Dämmplatten oder Dämmstoff-Filzen realisiert, wichtig ist eine lückenlose Verlegung. Ist eine Nutzung als Abstellraum geplant, muss die Dämmung begehbar sein. In Frage kommen dann druckfeste Dämmplatten oder spezielle Dämmelemente mit aufkaschierten Gehplatten. Alternativen bei der Zwischendeckendämmung einer Holzbalkendecke sind auch Einblasdämmstoffe oder Schüttdämmstoffe.

Kosten einer Dachbodendämmung
Soll die Dämmung für die oberste Geschossdecke begehbar sein, müssen Hausbesitzer bei einer Dämmdicke von 20 Zentimetern Kosten von circa 36 bis 46 Euro pro Quadratmeter einkalkulieren. Günstiger wird es bei einer nicht begehbaren Dachbodendämmung: Sie schlägt mit Kosten von circa 24 bis 30 Euro pro Quadratmeter zu Buche.
Im Rahmen meiner Leistung bei einer Kaufberatung für eine Immobilie erläutere ich das Thema Energetische Sanierung umfangreich.


Überblick Modernisierungskosten Energieeffizient Sanieren