Skip to main content

Wer darf Gutachten erstellen?

Im Prinzip darf jede Person an sich zu jedem beliebigen Thema ein Gutachten erstellen. Umso wichtiger ist die sorgfältige Auswahl und Einschätzung des Sachverständigen. Ich erstelle Privat- und Allgemeine Gutachten qualifiziert zu allen Themen der Wert- und Schadensermittlung für Immobilien aller Art (bebaute und unbebaute Grundstücke).

Prinzipiell werden vor der Durchführung eines Gutachtens die Sachverhalte und Fragestellungen von mir eingehend geprüft. Nur bei sinnvollen und von mir qualifiziert abgedeckten Problemstellungen nehme ich einen Gutachtenauftrag an und führen diesen gewissenhaft aus. Darüber hinaus erstelle ich bei Bedarf im Rahmen von Gemeinschaftsgutachten auch umfangreichere Gutachten zu Themen in Ergänzungsgebieten rund um die Immobilie (Mietwertgutachten, Schimmel, Brand- und Feuchteschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Thermografie).