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Mein Tun für Sie

Als Gutachter und BauSachverständiger bin ich in dem Bereich Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und von Schäden an Gebäuden tätig.
Im Folgenden erfahren Sie alles zu meinem Angebot, welche Tätigkeiten ich für Sie erbringen kann und welche Honorare damit verbunden sind.

Sichern Sie sich ab und nutzen Sie eine professionelle Beratung.


Beauftragung für ein Gutachten

  • Sie wollen eine Immobilie kaufen - stimmt das Preis-Leistungsverhältnis ? 
  • Sie benötigen den Verkehrswert Ihrer Immobilie
  • An Ihrer Immobilie ist ein Schaden aufgetreten 
  • Sie benötigen Unterstützung bei einem geplanten Bauvorhaben (Neubau, Umbau (Qualitätitssichernde Baubegleitung))

An schriftliche Gutachten z.B. zum Verkehrswert/Marktwert nach § 194 BauGB werden in der Immobilienbewertung hohe Anforderungen gestellt. Ein Verkehrswertgutachten soll mindestens folgende Inhalte haben:

  • Zustandsbeschreibung und Angabe des Wertermittlungsstichtags sowie des Qualitätsstichtags
  • Wahl der anzuwendenden Wertermittlungsverfahren mit Begründung
  • Ermittlung der Verfahrensergebnisse
  • Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen mit Würdigung Ihrer Aussagekraft

Zudem enthalten Verkehrswertgutachten Bildanlagen und sind daher in der Regel umfangreich. Dabei sind immer vom Einzelfall abhängig Modifizierungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Die der Wertermittlung zu Grunde liegenden Informationen sollten belastbar und/oder geprüft sein.


Weitere Beratungsangebote

Als Sachverständiger stehe ich Immobilieneigentümern und Interessenten mit meinem fundierten Fachwissen und meiner Erfahrung unterstützend zur Seite. So lassen sich Risiken minimieren und folgenschwere Fehlentscheidungen vermeiden. Ich berate produktunabhängig und neutral, zum Beispiel bei:

  • Immobilienerwerb und -veräußerung, u.a.: Kaufberatung, Gebäudecheck (bautechnisch, energetisch, Ausstattungsstandard, Zustand), Kaufpreisprüfung, Ermittlung/Überprüfung von Wohn-/Nutzflächen, Immobilienanalysen
  • Werterhalt und Wertsteigerung, u.a.: Sanierung und allgemeine Modernisierung, energetische Modernisierung im Kontext der Energieeinsparverordnung (EnEV mit ihren bedingten und unbedingten Anforderungen, Ausnahmen und Befreiungen), Energieausweis
  • Begutachtung von Bauschäden
  • Unterstützung beim Immobilienmanagement, u.a.: allgemeine und spezielle Informationsbeschaffung, Ermittlung und Überprüfung von Wohn- und Nutzflächen, Ermittlung und Überprüfung von angemessenen Mieten (Wohnen und Gewerbe)
  • Baubegleitung bei Neubau und Um- und Ausbauten, energetischen Sanierungsmaßnahmen etc.

Gemeinschaftsgutachten

Jeder Gutachter verfügt über eine gewisse Kernkompetenz, oder darf, im Falle von Gerichtsgutachten, nur für sein Fachgebiet Gutachten erstellen.
Gemeinschaftgutachten sind fachübergreifende Gutachten, in den zum jeweiligen Spezialgebiet einzelne Gutachter in Zusammenarbeit ein gemeinsames Gutachten erstellen. Jeder Gutachten haftet für seinen Teil des Gutachtens.
In vielen Bereichen ist es aber sinnvoll nach dem "Vier Augen"-Prinzip zu arbeiten, so da meist ein Gutachten oder auch ein Protokoll (bei Bauabnahmen z.B.) gemeinsam mit einem oder mehrern Kollegen zumindest besprochen wird, häufig, meist ohne Mehrkosten für den Auftraggeber, erarbeitet wird.


Zur Info

Wie bereits eingangs erwähnt sind die Berufsbezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.

Zusätzlich zu meiner jahrelangen Berufserfahrung habe ich mich durch verschiedenen Institute (TÜV, Sachverständigenakademie, IQ-Zert Sankt Augustin, Ifs) entsprechend qualifizieren lassen und besuche auch regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen.

Hinzu kommt ein regelmäßiges Literaturstudium sowie die Auswertung von Publikationen aus Presse und Internet. Regelmäßig werden mein Wissen und meine Gutachten überprüft, aber auch im Kollegenkreis findet ein kontinuierlicher Wissensaustausch statt. 

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