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Was ist ein Gutachten

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem Gerichtsgutachten und dem Privatgutachten. Zu beiden Gutachtenarten gibt es das Ergänzungsgutachten und das Gemeinschaftsgutachten.

Bauschadensgutachten
Wertgutachten
Schiedsgutachten
Versicherungsgutachten

Aus der Art der Beauftragung eines Sachverständigen ergibt sich in der Regel die grundsätzliche Art des Gutachten.


Zweck eines Gutachten

Der Zweck eines Gutachtens ergibt sich in der Regel aus der Beauftragung.
Im Rahmen der typischen Begutachtung im Auftrag einer Privatperson oder Unternehmung handelt es ich häufig um die Wertermittlung von zu kaufenden oder zu verkaufenden Immobilien oder um Schäden an Gebäuden oder einzelnen Gewerken.
Bei der Wertermittlung wird neben der reinen Grundstückswertermittlung auch die korrekte Berücksichtigung weiterer (u.U. Zahlreicher) wertbildender oder - mindernder Faktoren erwartet, bei einer Schadensfeststellung die Ursache dafür und auch entsprechende Sanierungsvorschläge und deren Kosten.


Wer darf Gutachten erstellen

Im Prinzip darf jede Person an sich zu jedem beliebigen Thema ein Gutachten erstellen. Umso wichtiger ist die sorgfältige Auswahl und Einschätzung des Sachverständigen. Ich erstelle Privat- und Allgemeine Gutachten qualifiziert zu allen Themen der Wert- und Schadensermittlung für Immobilien aller Art (bebaute und unbebaute Grundstücke).
Prinzipiell werden vor der Durchführung eines Gutachtens die Sachverhalte und Fragestellungen von mir eingehend geprüft. Nur bei sinnvollen und von mir qualifiziert abgedeckten Problemstellungen nehme ich einen Gutachtenauftrag an und führen diesen gewissenhaft aus. Darüber hinaus erstelle ich bei Bedarf im Rahmen von Gemeinschaftsgutachten auch umfangreichere Gutachten zu Themen in Ergänzungsgebieten rund um die Immobilie (Mietwertgutachten, Schimmel, Brand- und Feuchteschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Thermografie).