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Zweck eines Gutachtens

Der Zweck eines Gutachtens ergibt sich in der Regel aus der Beauftragung.

Im Rahmen der typischen Begutachtung im Auftrag einer Privatperson oder Unternehmung handelt es ich häufig um die Wertermittlung von zu kaufenden oder zu verkaufenden Immobilien oder um Schäden an Gebäuden oder einzelnen Gewerken.

Bei der Wertermittlung wird neben der reinen Grundstückswertermittlung auch die korrekte Berücksichtigung weiterer (u.U. Zahlreicher) wertbildender oder -mindernder Faktoren erwartet, bei einer Schadensfeststellung die Ursache dafür und auch entsprechende Sanierungsvorschläge und deren Kosten.