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< der BauSachverständige informiert- Immobilienbewertung - wann und für wen ?
28.03.2015 12:12 Age: 9 yrs

der Sachverständige informiert: Ärger vermeiden - Vor dem Kauf sorgfältig prüfen

Achtung: wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden


Vor dem Kauf sorgfältig prüfen

Bei dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie kommt es häufig vor, dass bereits kurz nach dem Einzug erste Mängel festgestellt werden. Diese liegen jedoch nicht mehr in der Verantwortlichkeit des Verkäufers, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden.

Formulierungen wie "gekauft wie besehen" deuten darauf hin: Hier gibt es keine Gewährleistung für etwaige Mängel. Allerdings darf der Verkäufer ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen. Tut er dies, handelt er arglistig, und der Käufer kann nachträglich die Beseitigung der Mängel vom Verkäufer verlangen. Im Extremfall kann der Käufer den Hauskauf rückgängig machen - rückabwickeln, wie Juristen das nennen. Das ist allerdings ein mühsamer Weg. Er kostet Zeit und endet häufig vor Gericht, denn der Käufer muss dem Verkäufer die Arglist nachweisen, was meist nicht ohne weiteres gelingt.

Sinnvoller ist es, den Bau bzw. die Immobilie vor dem Kauf vom unabhängigen BauSchadenssachverständigen begutachten zu lassen. Dann weiß der Käufer, was er bekommt und mit welchen Modernisierungs- und auch Nachrüstungskosten er im Laufe der ersten Jahre rechnen muss.

Quelle: Verband Privater Bauherren