
Sie benötigen Hilfe bei der Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie ? Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen ? Sie möchten ein Immobilie vererben oder der Erbfall ist bereits eingetreten ? und so weiter und so weiter. Wie Sie sehen gibt es diese Anläße und zahlreiche Weitere für die es Sinn macht den Wert einer Immobilie festzustellen. Als BauSachverständiger befasse ich mich in der Hauptsache mit der Immobilienbewertung, berate (mündlich) und erstelle Wertgutachten (Marktwert, Verkehrswert, Beleihungswert)Kurzbewertungen oder Expertisen (schriftlich) für z.B.
Bevor Sie aber entscheiden ob Sie ein umfangreiches Gutachten benötigen oder ob Ihnen auch mit weniger gedient ist biete ich Ihnen ein erstes unverbindliches Gespräch an. Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Nachricht. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Darüber hinaus bin ich Ihnen gerne behilflich bei Problemen mit Baumängeln, Bauschäden, Schimmelpilzbefall, baubegleitender Qualitätssicherung im Neubau, beim Umbau, bei Sanierungen etc., sowie Kauf- und Verkaufberatung, gutachterlichen Stellungnahmen, Beweissicherungen, Entschädigungsgutachten oder Mietwertgutachten. direkt zu Gutachten
Zur Info: meine Tätigkeit beschränkt sich nicht auf das Stadtgebiet Bonn. Auch im gesamten Umland, z.B. dem Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg, Bornheim, Alfter, Swisttal, Heimerzheim etc. bin ich für Sie da.
Sie benötigen ein Gutachten zur Wertermittlung oder Bauschadensermittlung einer Immobilien? Ich erstelle für Sie rechtssichere Immobiliengutachten mehr
Grundstückswertermittlung ist die Kunst, in einem durch Rechtsvorschriften geregelten Verfahren und aufgrund eigener Erfahrung sowie fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Kenntnisse einen Wert zu ermitteln........ aus Haufe, WertE, Heft 3/2006 - Sommer mehr

Nicht immer muß es ein aufwändiges und damit kostenintensives Gutachten sein. Sie wünschen Hilfestellung z.B. bei Kauf und Verkauf einer Immobilie ? mehr
Voraussetzung für die Tätigkeit und Verwendung des Begriffes "Sachverständiger" ist der Nachweis einschlägiger Qualifikationen und die persönliche Eignung und Kompetenz. Der zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17.024 unterliegt darüber hinaus einer regelmäßigen Überprüfung. mehr

Die Berufsbezeichnungen “Sachverständiger” und “Gutachter” sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung “seines” Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen ! Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die zertifizierten Sachverständigen unterliegen einer Sachkundeprüfung, in der die “überdurchschnittliche” Qualifikation geprüft wird. Sie müssen regelmäßig ihre Eignung nachweisen (u. a. durch Prüfungen) und unterliegen einer ständigen Überwachung. mehr

Zertifizierter BauSachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 geprüft durch IQ-Zert sowie PersZert TÜV Rheinland für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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